Betreiberqualifikation: Auffrischungsschulung (AS) – Fachkunde Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - 1tägig
Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120 (1-tägig)
In der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Biogasanlagenbetreiber) sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Diese Schulung erfüllt ebenfalls die Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde der für den Betrieb von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlichen Personen.
Diese Schulung richtet sich somit an die Personen, welche bereits nachweislich an einer zweitägigen Grundschulung „Betreiberqualifikation – Fachkunde Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" teilgenommen haben und einen entsprechenden Kenntnisnachweis abgelegt haben.
Für die Durchführung dieser Schulungen haben sich relevante Bildungseinrichtungen im Bereich Biogas-Betreiberschulungen zum Schulungsverbund Biogas zusammengeschlossen. Nach einem abgestimmten Lehrplan werden die Teilnehmer geschult und erhalten zur Dokumentation der erfolgreichen Schulungsteilnahme ein Zertifikat des Schulungsverbundes Biogas. Das Zertifikat gilt für eine Dauer von 4 Jahren.
Inhaltlich ist diese Schulung in zwei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block geht es um aktuelle rechtliche Entwicklungen, die Anlagensicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die TRAS 120 sowie um Genehmigungs- und Wasserrecht. Der zweite Block ist mit dem Titel "Aus der Praxis für die Praxis" überschrieben. Die Schulung endet mit einem Kenntnisnachweis (Multiple-Choice-Test).
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 210 Euro (zzgl. geltender MwSt.) für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW bzw. 240 Euro ( zzgl. geltender MwSt.) für sonstige Teilnehmer, jeweils inklusive der Prüfungsgebühr Schulungsverbund, Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke im Seminarraum.