Sachkundelehrgang Masthühnerhaltung
Gemäß §17 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung darf seit dem 30. Juni 2010 nur noch Masthühner halten, wer sachkundig ist. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann die Sachkundebescheinigung auf Antrag erteilen, insofern der Antragsteller eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllt:
- Der Antragsteller muss eine abgschlossene Ausbildung im Beruf Tierwirt Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt vorweisen.
- Der Antragsteller muss eine bis zum 30. Juni 2009 abgeschlossene Ausbildung im Beruf Hauswirtschafter mit dem Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft absolviert haben.
- Der Antragsteller kann nachweisen, dass er mindestens drei Jahre eigenverantwortlich und ohne tierschutzrechtliche Beanstandung einen Masthühnerbestand mit nicht weniger als 500 Masthühnern gehalten hat.
- Der Antragsteller weist nach, dass er für den Erwerb der Sachkunde einen von der zuständigen Stelle anerkannten Lehrgang besucht hat und erfolgreich eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung abgelegt hat.
Lehrgangsinhalte
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung führt gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreises Kitzingen einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde zur Masthühnerhaltung durch.
Während des zweitägigen Lehrgangs werden Kenntnisse in der bedarfsgerechten Versorgung (Futter und Wasser), Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Verhalten von Masthühnern sowie tierschutzrechtliche Vorschriften vermittelt.
In praktischen Übungen werden Fertigkeiten im Bereich sorgsamer Umgang, Fangen, Verladen und Transportieren der Tiere geübt.
Abgeschlossen wird der Kurs mit einer theoretisch schriftlichen sowie mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.