Sachkundelehrgang – Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

  • Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten.
  • Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich.
  • Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.

Inhalte:

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung: Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult. 
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten

Kosten:

Die Gesamtgebühr beträgt 494,50 Euro (450 Euro Teilnahmegebühr zzgl. 44,50 Euro Verpflegung).

Weitere Informationen zum Ablauf des Kurses, zum Programm und zu den Prüfungen über die Website der LWK Niedersachsen